Förderung von Beschäftigten
Was beinhaltet die Förderung von Beschäftigten?
Die Agentur für Arbeit kann die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
- Die berufliche Weiterbildung sowie der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
- Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse deines Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe Ihres Betriebes beziehungsweise der Anzahl der Beschäftigten. Wie die Förderung genau aussieht und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie auf der Seite
Verbindliche Informationen zu gesetzlichen Fördermöglichkeiten und Förderumfang erhalten Sie ausschließlich über Ihren Arbeitgeber-Service vor Ort. Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.
Darüber hinaus finden Sie weitere Information zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter auf der Seite der Agentur für Arbeit
